
Das neue Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz gilt seit dem 27. September 2025 und eröffnet neue Möglichkeiten für einen individuellen Abschied. Neben den klassischen Bestattungsarten erlaubt das Gesetz jetzt auch die Flussbestattung, die private Urnenaufbewahrung sowie das Verstreuen der Asche außerhalb eines Friedhofs.
Dadurch erhalten Menschen mehr Freiheit bei der Gestaltung ihrer letzten Ruhe. Gleichzeitig können Angehörige persönliche Wünsche besser berücksichtigen. Im Folgenden stellen wir Ihnen deshalb die wichtigsten Änderungen und neuen Bestattungsformen vor.
Wir stellen Ihnen die wichtigsten Neuerungen und Bestattungsformen vor.
Neue Bestattungsformen durch das Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz
Flussbestattung im Rhein, in der Mosel, Saar und Lahn
Die Flussbestattung gehört zu den bedeutendsten Neuerungen. Dabei übergibt ein Bestattungsunternehmen die Asche in einer sofort wasserlöslichen Urne vom Schiff aus dem Fluss. Diese Bestattungsform ist auf den rheinland-pfälzischen Abschnitten von Rhein, Mosel, Saar und Lahn möglich.
Allerdings gelten klare Regeln: Die Beisetzung darf weder vom Ufer noch von einer Brücke erfolgen. Außerdem müssen die zuständigen Behörden die erforderlichen Genehmigungen erteilen.
Diese Bestattungsform ist nur auf den rheinland-pfälzischen Abschnitten von Rhein, Mosel, Saar und Lahn möglich.

Urne zu Hause aufbewahren
Das neue Gesetz erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch die private Urnenaufbewahrung. Dadurch kann eine ausdrücklich bestimmte Person die Urne im eigenen Zuhause aufbewahren und einen persönlichen Ort des Gedenkens schaffen.
Allerdings muss die verstorbene Person diesen Wunsch bereits zu Lebzeiten schriftlich festgelegt haben.
Asche im eigenen Garten verstreuen
Eine weitere Neuerung betrifft die Ascheverstreuung außerhalb eines Friedhofs. So kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein privater Garten als Ort der letzten Ruhe dienen.
Dafür muss der Grundstückseigentümer zustimmen. Zudem übernimmt ein Bestattungsunternehmen die Ausbringung der Asche, während die gesetzlichen Vorgaben den würdevollen Umgang sicherstellen.
Erinnerungsschmuck aus Asche
Das neue Bestattungsgesetz ermöglicht außerdem die Herstellung persönlicher Erinnerungsstücke aus Teilen der Totenasche. Dazu gehören beispielsweise Schmuckstücke, Gedenkanhänger oder künstlich hergestellte Edelsteine.
Auf diese Weise können Angehörige eine besondere Erinnerung bewahren. Allerdings müssen sowohl die Entnahme als auch die Weiterverarbeitung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Tuchbestattung ohne klassischen Sarg
Auch die Tuchbestattung bietet jetzt mehr Möglichkeiten, denn sie ist grundsätzlich unabhängig von der Religionszugehörigkeit erlaubt.
Dabei hüllen die Verantwortlichen die verstorbene Person in ein geeignetes Leichentuch und bestatten sie ohne klassischen Sarg auf einem Friedhof. Allerdings müssen sie die gesetzlichen Anforderungen sowie die örtlichen Friedhofsregelungen beachten.
Asche auf dem Friedhof verstreuen
Auch auf Friedhöfen entstehen neue Möglichkeiten. So können Friedhofsträger besondere Flächen für die Ascheverstreuung anbieten.
Ob diese Bestattungsform zur Verfügung steht, hängt jedoch von der zuständigen Friedhofsverwaltung ab. Denn sie entscheidet darüber, ob geeignete Flächen vorhanden sind und für die Ascheverstreuung genutzt werden können.
Neues Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz: Welche Voraussetzungen gelten?
Das neue Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz eröffnet zwar zahlreiche Möglichkeiten, allerdings gelten für die vier ausdrücklich in § 11 Absatz 8 geregelten neuen Bestattungsformen besondere Voraussetzungen.
- Letzter Hauptwohnsitz: Die verstorbene Person muss ihren letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben.
- Schriftliche Verfügung: Die verstorbene Person muss ihre gewünschte Bestattungsform bereits zu Lebzeiten schriftlich festlegen.
- Totenfürsorge: Außerdem muss sie eine verantwortliche Person für die Totenfürsorge benennen.
- Weitere Anforderungen: Je nach Bestattungsform müssen die Beteiligten zusätzliche gesetzliche Vorgaben beachten und erforderliche Genehmigungen einholen.
Eine frühzeitige Bestattungsvorsorge ist deshalb besonders wichtig, denn sie stellt sicher, dass persönliche Wünsche rechtzeitig dokumentiert werden. Dadurch erhalten Angehörige im Trauerfall nicht nur mehr Klarheit, sondern auch die Sicherheit, dass die Bestattung im Sinne der verstorbenen Person gestaltet wird.
Sie haben Fragen zu den neuen Bestattungsformen in Rheinland-Pfalz? Wir beraten Sie gerne persönlich zu den gesetzlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der individuellen Bestattungsvorsorge.

