Neues Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz: Diese Bestattungsformen sind jetzt möglich
Das neue Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz gilt seit dem 27. September 2025 und eröffnet neue Möglichkeiten für einen individuellen Abschied. Neben den klassischen Bestattungsarten erlaubt das Gesetz jetzt auch die Flussbestattung, die private Urnenaufbewahrung sowie das Verstreuen der Asche außerhalb eines Friedhofs.

