Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz auf 14 Tage verlängert
Mit dem neuen Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, das am 27. September 2025 in Kraft trat, hat sich auch die gesetzliche Bestattungsfrist geändert. Statt bisher zehn Tagen stehen nun 14 Tage für die Erdbestattung oder Einäscherung zur Verfügung. Die Frist beginnt mit der Todesfeststellung.

