Mit dem neuen Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, das am 27. September 2025 in Kraft trat, hat sich auch die gesetzliche Bestattungsfrist geändert. Statt bisher zehn Tagen stehen nun 14 Tage für die Erdbestattung oder Einäscherung zur Verfügung. Die Frist beginnt mit der Todesfeststellung.
Mehr Zeit für einen persönlichen Abschied
Die verlängerte Bestattungsfrist gibt Angehörigen mehr Zeit, um die Trauerfeier vorzubereiten und wichtige Entscheidungen zu treffen. Außerdem lassen sich persönliche Wünsche und familiäre Absprachen besser berücksichtigen.
Welche Fristen gelten bei einer Feuerbestattung?
Bei einer Feuerbestattung muss die Einäscherung innerhalb von 14 Tagen nach der Todesfeststellung erfolgen. Für die anschließende Beisetzung der Urne beziehungsweise die gesetzlich vorgesehene Ausbringung der Asche gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten nach der Einäscherung. In begründeten Fällen kann die zuständige Ordnungsbehörde auf Antrag eine Fristverlängerung zulassen.
Wir beraten Sie gerne zu den neuen gesetzlichen Bestattungsfristen und unterstützen Sie dabei, einen würdevollen und persönlichen Abschied zu gestalten.

